Einrichtung und Betrieb einer TSE
Mit dem 01.04.2021 ist vorerst die letzte Stufe des Kassensicherungsgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist die Verlängerung der Frist für den Einbau und den Betrieb einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verstrichen.
Damit müssen alle Bar-Zahlungen in einem Kassenbuch elektronisch gespeichert und signiert werden. Dafür wird für jede Zahlung, die in das Kassenbuch gebucht wird, eine eineindeutige Signatur erstellt und gespeichert. Diese Signatur wird danach auf dem jeweiligen Beleg oder auf dem Zahlungsbeleg mit angedruckt.
Unsere Kunden konnten bereits im vergangenen Jahr die TSE bestellen und haben diese dann im März erhalten. Die benötigten Programmanpassungen haben wir allen Kunden, die eine TSE bestellt haben, Ende März zum Download bereitgestellt, damit ab dem Stichtag alle Buchungen signiert werden konnten.
Sollten Sie noch keine TSE im Einsatz haben oder Sie unsicher sind, ob Sie eine TSE einsetzen müssen, dann setzen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.
Zusätzlich haben wir Ihnen auf unserer Webseite noch einmal alle relevanten Informationen zusammengetragen und ein Bestellformular für die TSE bereitgestellt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter +49 (0)40 / 54 72 41 – 90 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail an profi@beracom.de.