Die Kassensicherungsverordnung ist eine Verordnung des Finanzministeriums. Darin werden Standards vorgeschrieben, die Manipulation an Registerkassen verhindern.
Ab dem 30.09.2020 müssen in Deutschland Registrierkassen, deren Bauart es technisch zulässt, mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Die Sicherheitseinrichtung speichert die Transaktionen der Kasse auf ihrem internen Speicher und liefert einen unveränderbaren Code zurück an die Kasse. Dieser Code ist auf jeden Verkaufsbeleg (mit Kassenbuchung) zu drucken. Die Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert, das für das Finanzamt exportierbar sein muss.
Ziel der Kassensicherungsverordnung ist, nachträgliche Manipulationen an Umsatzdaten herausfinden zu können. Die Überprüfung erfolgt in einem exportierbaren Journal, das durch das Finanzamt mit einer Prüfsoftware auf Veränderungen und Lücken geprüft werden kann.
Wenn Transaktionen im Journal manipuliert werden, ist die Kette der Signaturen nicht mehr konsistent. Es kann mit einer Prüfsoftware auf Knopfdruck herausgefunden werden, an welcher Stelle die Manipulation stattgefunden hat.
Die in der Verordnung vorgeschriebene technische Sicherheitseinrichtung ist für die Erstellung der Signatur und die Speicherung des Journals zuständig.
Die Einbindung der TSE wird selbstverständlich durch Ihr PROFI unterstützt, Kunden mit Pflegevertag erhalten entsprechende Updates und weitere Informationen rechtzeitig.
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