Ab dem 01.04.2021 gilt in Deutschland das Kassensicherungsgesetz in vollem Umfang. Mit diesem Stichtag müssen alle Barzahlungen mit einer eindeutigen und nicht änderbaren Signatur im Kassenbuch versehen werden.

Hintergrund ist, dass nachträgliche Anpassungen im Kassenbuch nachvollzogen und damit unmöglich gemacht werden sollen. Die benötigten Signaturen werden durch einen speziellen TSE erstellt und auch abgespeichert.

Die erstellten Signaturen müssen danach auf dem jeweiligen Beleg oder der Kassenquittung gedruckt werden. 

Allen Kunden, die im vergangenen Jahr bereits eine TSE bestellt hatten, wurde das benötigte Programmupdate im März bereitgestellt. Ab dem Zeitpunkt wurden alle Barzahlungen mit einer Signatur versehen.

Sollten Sie noch keine TSE im Einsatz haben oder unsicher sein, ob Sie eine TSE einsetzen müssen, empfehlen wir Ihnen, sich umgehend mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen.

Auf unserer Webseite haben wir Ihnen noch einmal alle relevanten Informationen zusammengetragen und auch ein Bestellformular für die TSE bereitgestellt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter +49 (0)40 / 54 72 41 – 40 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail an meinprofi@beracom.de.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert