Zum Abschluss des Jahres wollen wir noch einmal das Thema für das Gesetz zur Kassensicherung aufgreifen.
Das Gesetz gilt seit dem 01.04.2021 vollumfänglich und regelt neben der Pflicht zur Erstellung eines Kassenbons auch die Nutzung einer Technischen Sicherheitseinrichtung.

Mit dem Stichtag müssen alle Barzahlungen mit einer eindeutigen und nicht änderbaren Signatur versehen werden. Mit der Signatur sollen nachträgliche Anpassungen im Kassenbuch unmöglich gemacht werden.
Die Erstellung und Speicherung der Signaturen übernimmt die technische Sicherheitseinrichtung (TSE).

Sollten Sie noch keine TSE im Einsatz haben oder unsicher sein, ob Sie eine TSE einsetzen müssen, empfehlen wir Ihnen, sich umgehend mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen.

Auf unserer Webseite haben wir Ihnen noch einmal alle relevanten Informationen zusammengetragen und auch ein Bestellformular für die TSE bereitgestellt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter  +49 (0)40 / 54 72 41 – 40 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail an meinprofi@beracom.de.

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