Die Verfahrensdokumentation dient dem Nachweis, wie einzelne Prozesse in Ihrem Unternehmen organisiert werden. Dies gilt speziell für die Anforderungen des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung und sollte u.a. die Erfassung, die Verbuchung und die Entsorgung der Daten und Belege umfassen.

Mit der Verfahrensdokumentation können Sie nachweisen, dass alle Vorgaben bei Ihnen erfüllt werden.

Die Art und den Umfang haben die Finanzverwaltungen in Tz 151 ff der GoBD festgelegt. Auch das PROFI-Programm als Datenverarbeitungssystem ist ein Teil dieser Dokumentation.

Daher stellen wir Ihnen gerne eine übersichtlich gegliederte Dokumentation zur Verfügung. Dort werden u.a. der Inhalt und auch der Ablauf der Software dargelegt.

Die DV-Dokumentation kann aber nur ein Teil der kompletten Verfahrensdokumentation sein. Darüber hinaus müssen Sie auch alle weiteren Prozessschritte aufnehmen und niederschreiben.

Sollten Sie die Systemdokumentation benötigen, senden wir Ihnen gerne die benötigten Daten zu.

Bei Fragen zur Erstellung der kompletten Verfahrensdokumentation steht Ihnen gerne Ihr Steuerberater zur Verfügung.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter +49 (0)40 / 54 72 41 – 40 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail an meinprofi@beracom.de.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert